Herb-säuerlicher Saunaaufguss von Spitzner mit belebender Wirkung
Der Spitzner Saunaaufguss Citrus ist eine Kombination aus herb-säuerlichen Duftnoten aus Citrusfrüchten. Ein Erlebnis das einem direkt ans Mittelmeer transportiert, den Körper und Geist belebt und die Kreativität fördert.
Die Saunaaufgüsse von Spitzner tragen alle das Qualitätssiegel des Deutschen Sauna-Bundes. Dieses besondere Qualitätsmerkmal regelt die Qualität der Inhaltsstoffe, die Herstellung nach Arzneimittel-Richtlinien, die Verpackung und die Kennzeichnung. Alle Produkte werden dazu von einem unabhängigen Institut kontrolliert.
Spitzner Saunaaufguss Citrus
- wirkt belebend.
- fördert die Kreativität.
- verfügt über einen herb-säuerlichen Duft.
- wird nach den Qualitätsmerkmalen des Deutschen Sauna-Bundes hergestellt.
Inhalt: 190 ml
Anwendung
15 - 30 ml Saunaaufguss für 1 Liter Wasser, entspricht ca. 1 ½ - 3 Verschlussfüllungen.
Nur in Mischung mit kaltem Wasser anwenden!
Mischung unmittelbar vor jedem Aufguss auf den heissen Saunasteinen gut umrühren!
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen!
Bitte bei einer Raumtemperatur bis max. 25° C lagern.
Inhaltstoffe
Isopropyl Alcohol, Aroma, Citral, Geraniol, Linalool, Limonene, Citronellol.
GefahrH225: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P210: Von Hitze, Funken, offenen Flammen oder heissen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P261: Einatmen von Staub, Gas oder Aerosol vermeiden.
P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht ausserhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche Hilfe einholen.
P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P243: Massnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.